Kanzlei MZS

FRANZ MEYER ZU SCHWABEDISSEN
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Miet - und Wohnungseigentumsrecht

 

KUNSTHAUS
Oranienstraße 46
D-10969 Berlin

Tel: +49 (0) 30 618 619 4
Fax: +49 (0) 30 28 38 70 23

 

VITA

Franz Meyer zu Schwabedissen    

 

Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht seit 2011

 

Kanzlei MZS seit 2003

 

zuvor Partner in der Sozietät Meyer zu Schwabedissen & Briest

(privates und gewerbliches Mietrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht überwiegend für Kleinunternehmer und Mittelständler, Handwerker und Freiberufler)

 

Rechtsanwalt seit Januar 1999 in Berlin

 

1997 bis 1998 Assessor iur. in Berliner Unternehmensberatung mit immobilienspezifischer Ausrichtung (umfassendes Immobilienmanagement, Immobilienberatung, praktisches und angewandtes Miet- und WEG-Recht, Betreuung von Personengesellschaften und GmbHs)

 

Referendariat in Berlin und New York

 

Studium der Rechtswissenschaften in Marburg und Berlin

 

Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist wesentlich das gewerbliche und private Mietrecht, sowie das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht); ausgehend vom Immobilienrecht berate ich Sie selbstverständlich und gern auch in gesellschafts- sowie erbrechtlichen Angelegenheiten

 

LEISTUNG

BERATUNG / KONFLIKTLÖSUNG / PROZESSFÜHRUNG

Meine Mandantinnen und Mandanten sind - aus juristischer Sicht - Mieter, Vermieter, Haus- und Wohnungseigentümer / Praxis- und Bürogemeinschaften, Geschäftsführer und / oder Gesellschafter von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Erblasser, Erben und Erbengemeinschaften – und der Dreh und Angelpunkt bei allen Mandaten ist das „Immobilienrecht“.

 

Nunmehr 20 Jahre Erfahrung in der Beratung von Mietern-/ innen, Vermietern / innen, Wohnungseigentümern / -innen, Hausverwaltern /innen, von Unternehmerinnen sowie Unternehmern (Kleinunternehmen, Freiberufler, mittelständische Produktionsfirmen, Handwerksbetriebe), Erbinnen, Erben sowie Erbengemeinschaften und die tägliche Praxis in allen rechtlichen Belangen rund um Häuser, Miet-und Eigentumswohungen Grundstücke und Immobilien prägen mein heutiges Profil.

 

Ich verstehe meine Tätigkeit als konsequentes Interessen- und Konfliktmanagement. Dies gilt für eine gute präventive Beratung, für die außergerichtliche Interessenvertretung und auch für die Prozessführung vor Gericht. Früherkennung der Konfliktsituation ist hier regelmäßig von Vorteil: Je früher ein Auftrag erteilt und taktisch richtiges Handeln eingeleitet wird, desto höher sind die Chancen für eine Konfliktlösung ohne Gerichte, aber auch für den erfolgreichen Prozessausgang.

 

Tragen Sie mir ein Mandat an, beginnen wir in einem Erstgespräch damit, die Sachlage detailliert zu erfassen, Kosten zu ermitteln und gegebenenfalls Prozessrisiken abzuwägen – auch unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Interessen. Sollte sich herausstellen, dass Ihre Rechtsfrage nicht in meine fachliche Ausrichtung fällt, empfehle ich Ihnen aus einem Netzwerk Berliner Kolleginnen und Kollegen eine kompetente Kraft.

 

GEWERBLICHES MIETRECHT

Der Gesetzgeber räumt Mietern und Vermietern einen großen Gestaltungsraum ein, der genutzt werden kann und will. Ich berate gewerbliche Mieter wie Vermieter, bin behilflich bei der Entwicklung von Nutzungskonzepten, passe Miet-, Pacht- und Nutzungsverträge auf die Bedürfnisse des Gewerbemieters und von Büro- und Praxisgemeinschaften an. Beide Perspektiven, die des Vermieters und die des Mieters, sind mir aus eigener Anschauung bestens vertraut.

 

Ich berate und vertrete Pächter, Gewerbemieter und -vermieter von A – Z, also bei

 

  • Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
  • Mieterhöhungen
  • Minderung und Instandhaltungsfragen
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Kündigung
  • Schönheitsreparaturen, Renovierungen und Umbauten
  • Vor- bzw. Umsatzsteuerfragen
  • Vertragsauflösung gegen Abfindung
  • Vertragsgestaltung (Umsatzbeteiligung, Anpassung an die Bedürfnisse von Büro- und Praxisgemeinschaften, Zwangsvollstreckung bzgl. der Räumung u.a.)
  • Zwangsversteigerungen

 

MIETER / VERMIETER (Wohnraum)

Berlin ist eine Mieterstadt - auch wenn modernisierter Wohnraum zunehmend in Wohnungseigentum umgewandelt wird. Gerade diese Entwicklung birgt erhebliches Konfliktpotential und starke Interessensgegensätze. Kenntnis des rechtlichen Potentials, vorausschauendes Taktieren und Ausloten des Gegenübers räumen beiden, Mieter und Vermieter, enorme Chancen ein.

 

Beide Perspektiven, die des Vermieters und die des Mieters, sind mir aus eigener Anschauung bestens vertraut. Mieter und Vermieter vertrete und berate ich in allen rechtlichen Belangen:

 

  • Aufhebung bestehender Mietverträge und Abfindung
  • Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
  • Fragen der Hausordnung
  • Kündigung und Räumungsklagen (wegen Eigenbedarfs, Zahlungsrückständen etc.)
  • Mietkaution und deren Rückzahlung
  • Mieterhöhung
  • Mietminderung und Instandhaltungsfragen
  • Modernisierungsankündigungen und Modernisierungsmaßnahmen
  • Schönheitsreparaturen und streitigen Renovierungsfragen
  • Untervermietung
  • Vertragsgestaltung

 

WOHNUNGSEIGENTÜMER / WOHNUNGSEIGENTMSGEMEINSCHAFTEN

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist unvollständig und lückenhaft, die Rechtsprechung obliegt wesentlich den Amtsgerichten und ist unüberschaubar. Von großem Vorteil ist, wenn eine gute Teilungserklärung vorliegt, die die rechtlichen Lücken kompensiert.

 

Die vielfältigen Konflikte zwischen Wohnungs- bzw. Teileigentümern sind nach meiner Überzeugung möglichst außergerichtlich zu lösen, denn die Gemeinschaft besteht in der Regel auch nach dem Konfliktfall fort, und häufig „rächt“ sich ein anfänglicher Erfolg vor Gericht später bei anderen Angelegenheiten.

 

Ich berate und vertrete Sie bei Konflikten zwischen Eigentümern, zwischen Eigentümern und Verwalter, und in Grundstücksangelegenheiten. Ich bin auch gern behilflich bei der Gestaltung von Teilungserklärungen sowie beim Abschluss von Verwalterverträgen.

 

IHRE ANFRAGE

 

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